AllgemeinenGeschäft'sBedingungen
I. ALLGEMEINES
1. |
Diese nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten verbindlich
für alle Verträge, Lieferungen, Leistungen einschließlich
Beratungsleistungen, Auskünften u. ä. und können nur mit
unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung abgeändert oder
ausgeschlossen werden. |
2. |
Einkaufsbedingungen von Käufern, Leistungsempfängern oder
Lieferanten wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt,
wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. |
3. |
Alle anfallenden Daten - auch personenbezogene Daten natürlicher
Personen - können gemäß § 26 Abs. 1 und § 43
Abs. 3 und 4 des Bundesdatenschutzgesetzes innerhalb der gesetzlich zulässigen
Grenzen verarbeitet werden. |
4. |
Wenn eine bereits erstellte Rechnung auf Wunsch des Käufers neu
erstellt werden muß, um z. B. die Kostenstellenrechnung beim Käufer
zu ermöglichen, so ändert dies nichts an den Fälligkeitsfristen
und geschieht auf Kosten des Käufers (pro Zeile € 0,40). |
II. ANGEBOT, PREISE
1. |
Unsere Angebote sind freibleibend, insbesondere haben Zusicherungen
und mündliche Nebenabreden unserer Verkaufsmitarbeiter nur dann Gültigkeit,
wenn sie von uns schriftlich bindend bestätigt wurden. |
2. |
Die Preisbildung erfolgt in €, die genannten Preise verstehen
sich je Lieferung frei Leipzig. Tritt während der Abschlußdauer
eine Preisänderung ein, so finden die neuen Preise auf die noch nicht
abgenommenen Waren Anwendung, und zwar solange, wie diese neuen Preise
vom Lieferer gehandhabt werden. |
3. |
Nehmen wir zum teilweisen Ausgleich unserer Ansprüche ein
Altgerät in Zahlung, so bleibt der Käufer zur Zahlung des verrechneten
Betrages verpflichtet, wenn das Altgerät nicht sein unbeschränktes
Eigentum ist oder Dritte auf diesen Gegenstand gerichtete Ansprüche
bei uns geltend machen. |
4. |
Besondere, über die vertraglich einbezogenen Leistungen
hinausgehende vereinbarte Leistungen (z. B. Montagearbeiten, Leistungen
außerhalb der Gewährleistungs- verpflichtungen) werden von uns
besonders berechnet und sind bei Fälligkeit in bar zu zahlen. |
III. LIEFERUNG
1. |
Wir liefern an jede Adresse in Deutschland. Wir versenden per Spedition.
Die zur Zeit gültigen Versandkosten entnehmen Sie bitte dem jeweils
gültigen Aushang in unserem Haus. |
2. |
Die Lieferung erfolgt stets zu Lasten und auf Gefahr des Käufers
ab Leipzig. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung und auch dann, wenn
die Ware auf Grund besonderer Vereinbarung frei Bestimmungsort zu liefern
ist. Sind keine Vorschriften für den Versand getroffen, erfolgt derselbe
nach bestem Ermessen jedoch ohne Verantwortung von uns für günstigste
Verfrachtung. Eine Versicherung wird nur auf Verlangen des Käufers
und auf seine Kosten abgeschlossen. Lieferung frei Baustelle oder frei
Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit
schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Verläßt das
Lieferfahrzeug auf Anweisung des Käufers die befahrbare Anfuhrstraße,
so haftet dieser für auftretenden Schaden. Das Abladen hat unverzüglich
und sachgemäß durch den Käufer zu erfolgen. |
3. |
Lieferfristen und Termine stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger
und richtiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Verzögerung oder
Nichtbelieferung ist von uns verschuldet. |
4. |
Lieferfristen und Termine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung
ab Wohnsitz oder Lager, sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft
als eingehalten, auch wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig
abgesendet werden kann. |
5. |
Falls wir in Verzug geraten, kann der Käufer nach Ablauf einer
angemessenen Nachfrist insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die
Ware bis zum Fristablauf nicht abgesandt oder als versandbereit gemeldet
ist. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Überschreitung
der Lieferfristen und Termine sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder eines unserer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. |
6. |
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die
Dauer der Behinderung und einer angemessenen Nachfrist hinauszuschieben.
Wird die Durchführung der Lieferung für einen der Partner unzumutbar,
so kann er insoweit vom Vertrag zurücktreten. Der höheren Gewalt
stehen alle Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen, wie z. B. hoheitliche Maßnahmen, Streiks,
Aussperrung, Betriebsstörungen, Rohstoff- und Energiemangel sowie
Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände
bei uns, beim Lieferwerk oder einem Vorlieferer eintreten. |
7. |
Erteilte Bestellungen können von uns unter Angabe von Gründen
abgelehnt werden. Die Ware reist branchenüblich verpackt. Die Verpackung
wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Rücknahme und Vergütung
von Verpackungsmaterial erfolgt nur gemäß besonderer Vereinbarung. |
8. |
Verbesserungen oder geringfügige Änderungen der von Ihnen
bestellten Ware behalten wir uns vor. |
9. |
Sie bezahlen den Kaufpreis ohne Abzug bei Lieferung. Unsere Spediteure
sind inkassoberechtigt. Leisten Sie bitte keine Vorauszahlung. Bitte zahlen
Sie bar, mit EC-Karte (bis € 7.000) oder mit Euroscheck. Der erste
Euroscheck wird bei Vorlage einer gültigen Scheckkarte und gültigem
Personalausweis bis € 2.000 akzeptiert. Zusätzliche EC-Schecks
dürfen nur bis zum jeweils gültigen Garantiebetrag (z. Zt. €
200) akzeptiert werden. |
10. |
Die voraussichtliche Lieferwoche finden Sie in der Auftragsbestätigung.
Der genaue Liefertermin wird Ihnen ca. eine Woche vor der Lieferung telefonisch
oder schriftlich von KFS bestätigt. Am Anlieferungstag werden unsere
Auslieferungsfahrer Sie zwischen 7.00 und 10.00 Uhr anrufen, um Ihnen eine
ungefähre Lieferuhrzeit anzugeben. Vorher ist eine solche Auskunft
nicht möglich. Der Spediteur liefert Ihnen die Ware in die Wohnung. |
11. |
Lieber Kunde, bitte kontrollieren Sie bei Anlieferung: - die Stückzahl
(Anzahl Pakete) - ob die Folie bei Sonderpaletten unbeschädigt ist
- ob die Kartons und übrige Verpackung unversehrt sind. |
12. |
Wenn Pakete fehlen oder äußerlich beschädigt sind,
müssen Sie dies unmittelbar bei der Transportperson anzeigen und auf
dem Frachtbrief vermerken, da KFS sonst keine Ersatzansprüche wegen
Transportschäden geltend machen kann. Der Auslieferer muß dieses
mit seiner Unterschrift unter Angabe der Fahrzeugnummer bestätigen.
Bei Problemen nach der Anlieferung nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem
Kundenservice auf. Die Telefonnummer steht auf dem Frachtbrief. |
IV. MÄNGELRÜGE
UND GEWÄHRLEISTUNG
Für Mängel an der
Ware einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften leisten
wir nach folgenden Vorschriften Gewähr:
1. |
Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eingang mit der
ihm unter den gegebenen Umständen zumutbaren Gründlichkeit zu
prüfen. Hierbei feststellbare Mängel sind unverzüglich,
spätestens nach Ablauf von 8 Tagen seit Eingang der Ware am Bestimmungsort,
in jedem Falle aber vor Verarbeitung oder Einbau, schriftlich zu rügen.
Verdeckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb
dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich
nach Entdeckung schriftlich zu rügen. |
2. |
Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge fehlerhafter
Ware im Sinne von § 459, Abs. 1 des BGB können wir unter Ausschluß
von Schadensersatzansprüchen nachbessern oder Ersatz leisten. Schlägt
die Nachbesserung fehl, so steht dem Käufer das Recht zur Herabsetzung
der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des
Vertrages zu. Schadensersatzansprüche unserer Käufers aus positiver
Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter
Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit von uns, unserem gesetzlichen Vertreter oder
unserem Erfüllungsgehilfen. |
3. |
Wenn und soweit ein Hersteller oder Lieferant oder sonstiger Dritter
eine eigene Gewährleistung gegenüber dem Käufer übernimmt
(z. B. durch die Übergabe einer Garantiekarte), wird unsere Gewährleistungspflicht
im Verhältnis zum Käufer in keinem Falle erweitert. |
4. |
Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von
dem Mangel zu überzeugen oder stellt er uns auf Verlangen die beanstandete
Ware nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche.
Die farbliche Übereinstimmung bei zusammengehörigen Einrichtungsgegenständen
kann nicht garantiert werden. |
5. |
Beim Verkauf von deklassierter Ware und Ware zweiter Wahl stehen dem
Käufer keine Ansprüche wegen solcher Mängel zu, derentwegen
die Ware deklassiert oder herabgesetzt wurde. Beim Verkauf “wie besichtigt”
und für gebrauchte Ware besteht keine Gewährleistungspflicht. |
6. |
Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst
entstanden sind, sind ausgeschlossen. In Fällen des Fehlens zugesicherter
Eigenschaften haften wir insoweit, als die Zusicherung den Zweck verfolgte,
den Käufer gerade gegen die eingetretenen Mangelfolgeschäden
abzusichern. |
7. |
Bei Lieferungen an Dritte wozu Spediteure, Frachtführer oder sonstige
zur Ausführung der Versendung bestimmte Personen oder Anstalten nicht
zählen, gilt die Ware mit Verlassen des Geschäftes als einwandfrei
geliefert. |
8. |
Sämtliche Ansprüche des Käufers aus Schlecht- oder Falschlieferung
oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten bei Lieferung verjähren
bei beweglichen Sachen in 6 Monaten seit Ablieferung und zwar gleichgültig,
aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet sein mögen und ohne Rücksicht
auf die vom Hersteller oder Lieferanten oder sonstigem Dritten gewährte
Garantiedauer. |
V. RÜCKSENDUNGEN
Rücksendungen gelieferter Ware oder Aufhebungen von Bestellungen
können nur erfolgen, sofern ein schriftliches Einverständnis
von uns vorliegt. Besonders angefertigte Waren, von listenmäßigen
Ausführungen abweichende Stücke oder zwischenzeitlich konstruktiv
geänderte oder veraltete Gegenstände können überhaupt
nicht zurückgenommen werden. Mit unserem Einverständnis zurückgenommene
Ware wird unter Abzug einer Kostenpauschale von 10 % im gewerblichen und
15 % im nichtgewerblichen Bereich gutgeschrieben. Außerdem müssen
diese Sendungen kostenfrei an unser Lager Leipzig angeliefert werden und
in tadellosem wiederverkaufsfähigen Zustand sein. |
Vl. ZAHLUNGSBEDINUNGEN
1. |
Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, sofort
fällig und zahlbar. Bei Streckenlieferungen von Walzmaterialien gilt
als Zahlungstermin der 15. des der Lieferung folgenden Monats rein netto
ohne Abzug. Liefertermin ist gleich Rechnungsdatum. |
2. |
Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, daß bis dahin
alle früheren Rechnungen - ausgenommen Rechnungen, denen berechtigte
Einwendungen unseres Kunden entgegenstehen - beglichen sind. Wenn Zahlung
mit Skontoabzug ausdrücklich vereinbart wurde, gelten bei Zahlung
innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum 2 % Skonto, auf Formeisen, Stabeisen,
Bleche und Röhren gewähren wir nur 1% . Bei Vorauszahlung zwecks
Preisabsicherung kann kein Skonto gewährt werden. |
3. |
Bei Zahlung später als 30 Tage nach Rechnungsdatum werden ab Fälligkeit
Verzugszinsen in banküblicher Höhe berechnet, mindestens jedoch
in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der LZB zuzüglich
Mehrwertsteuer. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche
bleibt dann unberührt und ausdrücklich vorbehalten. Etwaige Differenzen
in der Rechnung sind vor Regulierung der Rechnung anzuzeigen, andernfalls
keine Gutschrift vorgenommen wird. Bestehen mehrere Forderungen gegen den
Kunden, so werden eingehende Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung
verrechnet. |
4. |
Wir sind nicht verpflichtet, an Zahlungsstatt Wechsel anzunehmen. Die
Annahme von Wechseln gilt nicht als Bezahlung. Nach vorheriger Vereinbarung
kann die Bezahlung durch Akzept, fällig bis drei Monate nach Rechnungsdatum,
erfolgen. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen
wir keine Gewähr. Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Schuldners.
Wechsel und Schecks werden stets nur zahlungshalber angenommen. Wir behalten
uns vor, gegen Rückgabe der Akzepte, Wechsel oder Schecks Barzahlung
zu verlangen. Der Abzug von Kassaskonto ist bei Regulierung mit Wechseln
unzulässig. |
5. |
Vertreter und sonstige Firmenangehörige sind zur Entgegennahme
von Zahlungen außerhalb der Geschäftsräume nur ermächtigt,
wenn sie mit einem von uns ausgestellten Ausweis hierzu ausdrücklich
bevollmächtigt sind. |
6. |
Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa
hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn
die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt
werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu
mindern. Wir sind dann auch berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher
Rechte, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen
oder Sicherheiten zu fordern, oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Wir können außerdem die Weiterveräußerung und deren
Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes daran
auf Kosten des Käufers verlangen. Der Käufer muß die Inbesitznahme
unserer wo auch immer gelagerten Ware ermöglichen. Wir sind berechtigt,
nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung den Betrieb oder die
Räume des Käufers zu betreten, die gelieferte Ware entweder frachtfrei
unserem Lager herauszuverlangen oder ohne Inanspruchnahme des Gerichtes
wegzunehmen und sie durch freihändigen Verkauf zur Anrechnung auf
die offene Kaufpreisforderung abzüglich entstehender Kosten bestmöglich
zu verwerten. Wir sind berechtigt, aufzurechnen mit sämtlichen Forderungen,
die uns gegen den Käufer zustehen, gegen sämtliche Forderungen,
die dem Käufer - gleich aus welchem Rechtsgrund - gegen uns zustehen. |
VII. EIGENTUMSVORBEHALT
1. |
Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware)
bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten
Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen.
Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet
werden. |
2. |
Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller
im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete
Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer Vll. 1. Bei Verarbeitung,
Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den
Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis
des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten
Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt
der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an
dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware
und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden
Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer Vll. 2. |
3. |
Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug
ist veräußern, vorausgesetzt, daß die Forderungen aus
der Weiterveräußerung auf uns übergehen und er mit seinem
Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbart. Zu anderen Verfügungen
über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Er ist ferner verpflichtet,
seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen. |
4. |
Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in
demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware
vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert,
so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung
nur in Höhe des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten
Vorbehaltsware zuzüglich 10 %. |
5. |
Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile
gemäß Ziffer Vll. 2 haben, gilt die Abtretung der Forderung
in Höhe dieser Miteigentumsanteile. |
7. |
Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung
bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Wir werden
von dem Widerrufsrecht nur in den in Ziffern Vl. 5 genannten Fällen
Gebrauch machen. |
8. |
Zahlt der Abnehmer des Käufers mit Scheck, geht das Eigentum daran
auf uns über, sobald es der Käufer erwirbt. Erfolgt die Zahlung
durch Wechsel, so tritt der Käufer die ihm daraus zustehenden Rechte
hiermit im voraus an uns ab. Die Übergabe dieser Papiere wird dadurch
ersetzt, daß der Käufer sie für uns verwahrt oder, falls
er nicht den unmittelbaren Besitz an ihnen erlangt, seinen Herausgabeanspruch
an Dritte hiermit an uns abtritt. Er wird diese Papiere mit seinem Indossament
versehen unverzüglich an uns abliefern. |
9. |
Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann
als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich
erklären. Das Recht des Käufers, die Vorbehaltsware zu besitzen,
erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag
nicht erfüllt. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung
durch Dritte muß uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen |
Vlll. TEILNICHTIGKEIT
1. |
Sollten einzelne Teile dieser Geschäftsbedingungen durch Gesetz
oder Vertrag oder aus einem sonstigen Grunde nicht gültig sein, so
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. |
2. |
Insoweit unser Kunde kein Vollkaufmann, keine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder Sondervermögens des öffentlichen
Rechts gemäß § 24 AGB-Gesetz ist, haben die für ihn
gültigen Bestimmungen des AGB-Gesetzes Vorrang vor den vorstehenden
Geschäftsbedingungen. |
IX. ERFÜLLUNGSORT
UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen auch mit Wechsel
oder Scheck ist Leipzig Zuständig für alle aus dem Vertrag sich
ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Leipzig. Dies gilt insbesondere
für das Mahnverfahren. |
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