Alle aufgeführten Modelle
Anstecknadeln, Aufkleber
Kalender und alle sons noch
aufgeführten Gegenstände
sind aus meinen privaten
Eigentum!
AllgemeinenGeschäft'sBedingungen
I. ALLGEMEINES
1. Diese nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten verbindlich für alle Verträge, Lieferungen, Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünften u. ä. und können nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden.
2. Einkaufsbedingungen von Käufern, Leistungsempfängern oder Lieferanten wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
3. Alle anfallenden Daten - auch personenbezogene Daten natürlicher Personen - können gemäß § 26 Abs. 1 und § 43 Abs. 3 und 4 des Bundesdatenschutzgesetzes innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen verarbeitet werden. 
4. Wenn eine bereits erstellte Rechnung auf Wunsch des Käufers neu erstellt werden muß, um z. B. die Kostenstellenrechnung beim Käufer zu ermöglichen, so ändert dies nichts an den Fälligkeitsfristen und geschieht auf Kosten des Käufers (pro Zeile € 0,40).
 II. ANGEBOT, PREISE
1. Unsere Angebote sind freibleibend, insbesondere haben Zusicherungen und mündliche Nebenabreden unserer Verkaufsmitarbeiter nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bindend bestätigt wurden.
2. Die Preisbildung erfolgt in €, die genannten Preise verstehen sich je Lieferung frei Leipzig. Tritt während der Abschlußdauer eine Preisänderung ein, so finden die neuen Preise auf die noch nicht abgenommenen Waren Anwendung, und zwar solange, wie diese neuen Preise vom Lieferer gehandhabt werden. 
3.  Nehmen wir zum teilweisen Ausgleich unserer Ansprüche ein Altgerät in Zahlung, so bleibt der Käufer zur Zahlung des verrechneten Betrages verpflichtet, wenn das Altgerät nicht sein unbeschränktes Eigentum ist oder Dritte auf diesen Gegenstand gerichtete Ansprüche bei uns geltend machen. 
4.  Besondere, über die vertraglich einbezogenen Leistungen hinausgehende vereinbarte Leistungen (z. B. Montagearbeiten, Leistungen außerhalb der Gewährleistungs- verpflichtungen) werden von uns besonders berechnet und sind bei Fälligkeit in bar zu zahlen.
III. LIEFERUNG
1. Wir liefern an jede Adresse in Deutschland. Wir versenden per Spedition. Die zur Zeit gültigen Versandkosten entnehmen Sie bitte dem jeweils gültigen Aushang in unserem Haus.
2. Die Lieferung erfolgt stets zu Lasten und auf Gefahr des Käufers ab Leipzig. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung und auch dann, wenn die Ware auf Grund besonderer Vereinbarung frei Bestimmungsort zu liefern ist. Sind keine Vorschriften für den Versand getroffen, erfolgt derselbe nach bestem Ermessen jedoch ohne Verantwortung von uns für günstigste Verfrachtung. Eine Versicherung wird nur auf Verlangen des Käufers und auf seine Kosten abgeschlossen. Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Verläßt das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Käufers die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretenden Schaden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Käufer zu erfolgen. 
3. Lieferfristen und Termine stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Verzögerung oder Nichtbelieferung ist von uns verschuldet.
4. Lieferfristen und Termine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab Wohnsitz oder Lager, sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, auch wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. 
5. Falls wir in Verzug geraten, kann der Käufer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht abgesandt oder als versandbereit gemeldet ist. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Überschreitung der Lieferfristen und Termine sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
6. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Nachfrist hinauszuschieben. Wird die Durchführung der Lieferung für einen der Partner unzumutbar, so kann er insoweit vom Vertrag zurücktreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrung, Betriebsstörungen, Rohstoff- und Energiemangel sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns, beim Lieferwerk oder einem Vorlieferer eintreten.
7. Erteilte Bestellungen können von uns unter Angabe von Gründen abgelehnt werden. Die Ware reist branchenüblich verpackt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Rücknahme und Vergütung von Verpackungsmaterial erfolgt nur gemäß besonderer Vereinbarung.
8. Verbesserungen oder geringfügige Änderungen der von Ihnen bestellten Ware behalten wir uns vor. 
9. Sie bezahlen den Kaufpreis ohne Abzug bei Lieferung. Unsere Spediteure sind inkassoberechtigt. Leisten Sie bitte keine Vorauszahlung. Bitte zahlen Sie bar, mit EC-Karte (bis € 7.000) oder mit Euroscheck. Der erste Euroscheck wird bei Vorlage einer gültigen Scheckkarte und gültigem Personalausweis bis € 2.000 akzeptiert. Zusätzliche EC-Schecks dürfen nur bis zum jeweils gültigen Garantiebetrag (z. Zt. € 200) akzeptiert werden. 
10. Die voraussichtliche Lieferwoche finden Sie in der Auftragsbestätigung. Der genaue Liefertermin wird Ihnen ca. eine Woche vor der Lieferung telefonisch oder schriftlich von KFS bestätigt. Am Anlieferungstag werden unsere Auslieferungsfahrer Sie zwischen 7.00 und 10.00 Uhr anrufen, um Ihnen eine ungefähre Lieferuhrzeit anzugeben. Vorher ist eine solche Auskunft nicht möglich. Der Spediteur liefert Ihnen die Ware in die Wohnung. 
11. Lieber Kunde, bitte kontrollieren Sie bei Anlieferung: - die Stückzahl (Anzahl Pakete) - ob die Folie bei Sonderpaletten unbeschädigt ist - ob die Kartons und übrige Verpackung unversehrt sind.
12. Wenn Pakete fehlen oder äußerlich beschädigt sind, müssen Sie dies unmittelbar bei der Transportperson anzeigen und auf dem Frachtbrief vermerken, da KFS sonst keine Ersatzansprüche wegen Transportschäden geltend machen kann. Der Auslieferer muß dieses mit seiner Unterschrift unter Angabe der Fahrzeugnummer bestätigen. Bei Problemen nach der Anlieferung nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Kundenservice auf. Die Telefonnummer steht auf dem Frachtbrief.
 IV. MÄNGELRÜGE UND GEWÄHRLEISTUNG
 Für Mängel an der Ware einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften leisten wir nach folgenden Vorschriften Gewähr:
1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eingang mit der ihm unter den gegebenen Umständen zumutbaren Gründlichkeit zu prüfen. Hierbei feststellbare Mängel sind unverzüglich, spätestens nach Ablauf von 8 Tagen seit Eingang der Ware am Bestimmungsort, in jedem Falle aber vor Verarbeitung oder Einbau, schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. 
2. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Ware im Sinne von § 459, Abs. 1 des BGB können wir unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen nachbessern oder Ersatz leisten. Schlägt die Nachbesserung fehl, so steht dem Käufer das Recht zur Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu. Schadensersatzansprüche unserer Käufers aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unserem gesetzlichen Vertreter oder unserem Erfüllungsgehilfen.
3. Wenn und soweit ein Hersteller oder Lieferant oder sonstiger Dritter eine eigene Gewährleistung gegenüber dem Käufer übernimmt (z. B. durch die Übergabe einer Garantiekarte), wird unsere Gewährleistungspflicht im Verhältnis zum Käufer in keinem Falle erweitert.
4. Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen oder stellt er uns auf Verlangen die beanstandete Ware nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche. Die farbliche Übereinstimmung bei zusammengehörigen Einrichtungsgegenständen kann nicht garantiert werden.
5. Beim Verkauf von deklassierter Ware und Ware zweiter Wahl stehen dem Käufer keine Ansprüche wegen solcher Mängel zu, derentwegen die Ware deklassiert oder herabgesetzt wurde. Beim Verkauf “wie besichtigt” und für gebrauchte Ware besteht keine Gewährleistungspflicht. 
6. Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. In Fällen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haften wir insoweit, als die Zusicherung den Zweck verfolgte, den Käufer gerade gegen die eingetretenen Mangelfolgeschäden abzusichern.
7. Bei Lieferungen an Dritte wozu Spediteure, Frachtführer oder sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Personen oder Anstalten nicht zählen, gilt die Ware mit Verlassen des Geschäftes als einwandfrei geliefert.
8. Sämtliche Ansprüche des Käufers aus Schlecht- oder Falschlieferung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten bei Lieferung verjähren bei beweglichen Sachen in 6 Monaten seit Ablieferung und zwar gleichgültig, aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet sein mögen und ohne Rücksicht auf die vom Hersteller oder Lieferanten oder sonstigem Dritten gewährte Garantiedauer.
V. RÜCKSENDUNGEN
Rücksendungen gelieferter Ware oder Aufhebungen von Bestellungen können nur erfolgen, sofern ein schriftliches Einverständnis von uns vorliegt. Besonders angefertigte Waren, von listenmäßigen Ausführungen abweichende Stücke oder zwischenzeitlich konstruktiv geänderte oder veraltete Gegenstände können überhaupt nicht zurückgenommen werden. Mit unserem Einverständnis zurückgenommene Ware wird unter Abzug einer Kostenpauschale von 10 % im gewerblichen und 
15 % im nichtgewerblichen Bereich gutgeschrieben. Außerdem müssen diese Sendungen kostenfrei an unser Lager Leipzig angeliefert werden und in tadellosem wiederverkaufsfähigen Zustand sein.
 Vl. ZAHLUNGSBEDINUNGEN
1. Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, sofort fällig und zahlbar. Bei Streckenlieferungen von Walzmaterialien gilt als Zahlungstermin der 15. des der Lieferung folgenden Monats rein netto ohne Abzug. Liefertermin ist gleich Rechnungsdatum. 
2. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, daß bis dahin alle früheren Rechnungen - ausgenommen Rechnungen, denen berechtigte Einwendungen unseres Kunden entgegenstehen - beglichen sind. Wenn Zahlung mit Skontoabzug ausdrücklich vereinbart wurde, gelten bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum 2 % Skonto, auf Formeisen, Stabeisen, Bleche und Röhren gewähren wir nur 1% . Bei Vorauszahlung zwecks Preisabsicherung kann kein Skonto gewährt werden.
3. Bei Zahlung später als 30 Tage nach Rechnungsdatum werden ab Fälligkeit Verzugszinsen in banküblicher Höhe berechnet, mindestens jedoch in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der LZB zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt dann unberührt und ausdrücklich vorbehalten. Etwaige Differenzen in der Rechnung sind vor Regulierung der Rechnung anzuzeigen, andernfalls keine Gutschrift vorgenommen wird. Bestehen mehrere Forderungen gegen den Kunden, so werden eingehende Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung verrechnet.
4. Wir sind nicht verpflichtet, an Zahlungsstatt Wechsel anzunehmen. Die Annahme von Wechseln gilt nicht als Bezahlung. Nach vorheriger Vereinbarung kann die Bezahlung durch Akzept, fällig bis drei Monate nach Rechnungsdatum, erfolgen. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Schuldners. Wechsel und Schecks werden stets nur zahlungshalber angenommen. Wir behalten uns vor, gegen Rückgabe der Akzepte, Wechsel oder Schecks Barzahlung zu verlangen. Der Abzug von Kassaskonto ist bei Regulierung mit Wechseln unzulässig. 
5. Vertreter und sonstige Firmenangehörige sind zur Entgegennahme von Zahlungen außerhalb der Geschäftsräume nur ermächtigt, wenn sie mit einem von uns ausgestellten Ausweis hierzu ausdrücklich bevollmächtigt sind.
6. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Wir sind dann auch berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder Sicherheiten zu fordern, oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung und deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes daran auf Kosten des Käufers verlangen. Der Käufer muß die Inbesitznahme unserer wo auch immer gelagerten Ware ermöglichen. Wir sind berechtigt, nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung den Betrieb oder die Räume des Käufers zu betreten, die gelieferte Ware entweder frachtfrei unserem Lager herauszuverlangen oder ohne Inanspruchnahme des Gerichtes wegzunehmen und sie durch freihändigen Verkauf zur Anrechnung auf die offene Kaufpreisforderung abzüglich entstehender Kosten bestmöglich zu verwerten. Wir sind berechtigt, aufzurechnen mit sämtlichen Forderungen, die uns gegen den Käufer zustehen, gegen sämtliche Forderungen, die dem Käufer - gleich aus welchem Rechtsgrund - gegen uns zustehen.
VII. EIGENTUMSVORBEHALT
1.  Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer Vll. 1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer Vll. 2.
3. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist veräußern, vorausgesetzt, daß die Forderungen aus der Weiterveräußerung auf uns übergehen und er mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Er ist ferner verpflichtet, seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen.
4. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware zuzüglich 10 %.
5. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß Ziffer Vll. 2 haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile.
7. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Wir werden von dem Widerrufsrecht nur in den in Ziffern Vl. 5 genannten Fällen Gebrauch machen. 
8. Zahlt der Abnehmer des Käufers mit Scheck, geht das Eigentum daran auf uns über, sobald es der Käufer erwirbt. Erfolgt die Zahlung durch Wechsel, so tritt der Käufer die ihm daraus zustehenden Rechte hiermit im voraus an uns ab. Die Übergabe dieser Papiere wird dadurch ersetzt, daß der Käufer sie für uns verwahrt oder, falls er nicht den unmittelbaren Besitz an ihnen erlangt, seinen Herausgabeanspruch an Dritte hiermit an uns abtritt. Er wird diese Papiere mit seinem Indossament versehen unverzüglich an uns abliefern.
9. Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Das Recht des Käufers, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag nicht erfüllt. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung durch Dritte muß uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen
Vlll. TEILNICHTIGKEIT 
1. Sollten einzelne Teile dieser Geschäftsbedingungen durch Gesetz oder Vertrag oder aus einem sonstigen Grunde nicht gültig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
2. Insoweit unser Kunde kein Vollkaufmann, keine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Sondervermögens des öffentlichen Rechts gemäß § 24 AGB-Gesetz ist, haben die für ihn gültigen Bestimmungen des AGB-Gesetzes Vorrang vor den vorstehenden Geschäftsbedingungen. 
IX. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen auch mit Wechsel oder Scheck ist Leipzig Zuständig für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Leipzig. Dies gilt insbesondere für das Mahnverfahren.